Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Tiernahrung Büermann GmbH & Co. KG | Stand: 11. August 2026

Geltung: ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Tiernahrung Büermann GmbH & Co. KG (nachfolgend „wir“ oder „Verkäufer“) und ihren Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.2 Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen. Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

2. Angebote, Preislisten und Vertragsschluss

2.1 Preislisten, Kataloge, Produktdarstellungen und sonstige allgemeine Informationen sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar. Eine Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags.

2.2 Wir können eine Bestellung innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang durch eine ausdrückliche Bestell- oder Auftragsbestätigung in Textform, durch Versand der Ware oder durch Beginn einer für den Kunden erkennbaren kundenspezifischen Beschaffung annehmen. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet ist.

2.3 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlich oder in Textform geschlossenen Vertrags hinausgehen. § 305b BGB bleibt unberührt.

2.4 Wir sind berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, Unterschreitung des Mindestlieferwerts, offenen fälligen Forderungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.

3. Preise, Mindestlieferwert und Preisanpassungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich vereinbarter Versand-, Verpackungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.

3.2 Ein Mindestlieferwert gilt nur, wenn er in der jeweils übermittelten Preisliste, im Angebot oder in einer sonstigen Vertragsunterlage angegeben ist. Maßgeblich ist der Nettowarenwert ohne Versand- und Nebenkosten.

3.3 Nach Vertragsschluss ist eine Preisänderung nur zulässig, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und sich bis zur Lieferung für die betreffende Ware wesentliche, von uns nicht zu vertretende Beschaffungs-, Rohstoff-, Energie-, Fracht-, Zoll- oder Abgabenkosten verändern. Die Anpassung ist auf den Umfang der nachgewiesenen Kostenänderung beschränkt; Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen. Übersteigt eine Erhöhung 5 % des vereinbarten Nettowarenpreises, kann der Kunde hinsichtlich der noch nicht gelieferten Ware binnen fünf Werktagen nach Mitteilung der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten. Für kurzfristigere Lieferungen gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.

4. Lieferung, Lieferzeiten und Teillieferungen

4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Angaben und Unterlagen vorliegen und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.

4.2 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, soweit der Kunde die Teillieferung vertragsgemäß verwenden kann, die Lieferung der restlichen Ware gesichert ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Zusätzlich entstehende Versandkosten tragen wir, sofern die Teillieferung von uns veranlasst wurde.

4.3 Nicht vorhersehbare, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, Feuer, Epidemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Verkehrs- oder Betriebsstörungen sowie nicht von uns zu vertretende, trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eindeckung eintretende Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, verlängern Lieferfristen angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als sechs Wochen oder ist die Leistung dauerhaft unmöglich, kann jede Partei hinsichtlich des betroffenen Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.

4.4 Geraten wir in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Schadensersatzansprüche bestimmen sich ergänzend nach Ziffer 10.

5. Versand, Gefahrübergang und Incoterms

5.1 Soweit im Einzelvertrag ein Incoterm vereinbart ist, gilt dieser in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung der Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC) einschließlich des konkret benannten Orts. Die Regelung im Einzelvertrag geht den nachfolgenden Auffangregelungen vor.

5.2 Bei Abholung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Frachtführer gilt FCA Lager des Verkäufers, ecopark-Allee 9, 49685 Emstek, Deutschland (Incoterms® 2020), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder den von ihm beauftragten Frachtführer über.

5.3 Bei Versand auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir den Transport organisieren oder Versandkosten berechnen oder übernehmen. Gesetzliche Ansprüche gegen den Transporteur und unsere Verpflichtungen aus einer ausdrücklich übernommenen Transportversicherung bleiben unberührt.

5.4 Versandart, Transporteur und Verpackung bestimmen wir unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mehrkosten aufgrund besonderer Versandwünsche trägt der Kunde.

5.5 Bei Lieferungen in Drittländer ist der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für Einfuhrabfertigung, Einfuhrgenehmigungen, Einfuhrabgaben und die Erfüllung der Einfuhrvoraussetzungen verantwortlich. Bei Lieferungen an einen vom Kunden bestimmten inländischen Paketshop, Frachtführer oder sonstigen Empfänger für eine anschließende Ausfuhr trägt der Kunde die Verantwortung für die Ausfuhr und hat uns die für eine umsatzsteuerfreie Behandlung erforderlichen Ausfuhrnachweise fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Fehlt ein ausreichender Nachweis, dürfen wir die gesetzliche Umsatzsteuer nachberechnen.

5.6 Incoterms und Gefahrübergang ändern keine zwingenden öffentlich-rechtlichen Pflichten, insbesondere keine produkt-, futtermittel-, verpackungs-, registrierungs- oder abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten.

6. Zahlung, Verzug und Aufrechnung

6.1 Rechnungen sind zu den im Vertrag oder auf der Rechnung angegebenen Bedingungen fällig. Skonto darf nur abgezogen werden, wenn es ausdrücklich eingeräumt wurde, die Zahlung innerhalb der angegebenen Frist vollständig eingeht und keine anderen fälligen Forderungen offen sind.

6.2 Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und der gesetzlichen Verzugspauschale bleibt vorbehalten.

6.3 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen, dürfen wir noch ausstehende Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig machen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug mit wesentlichen Forderungen, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

6.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Gewichte, Stückzahlen und Naturabweichungen

7.1 Bei Naturprodukten, insbesondere getrockneten Kauartikeln, sind Abweichungen in Größe, Form, Farbe, Geruch, Fettanteil, Oberflächenstruktur, Restbehaarung, Feuchtigkeitsgehalt und Stückgewicht sowie ein produkt- und transportüblicher Bruch unvermeidbar. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die Ware weiterhin der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, verkehrsfähig und für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Zweck geeignet ist und die Abweichung für den Kunden zumutbar bleibt.

7.2 Angaben wie „ca.“, Größenbereiche, Stückgewichte und Stückzahlen bei nach Gewicht verkaufter Ware sind Richtwerte. Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Verkaufseinheit.

7.3 Bei loser oder gewichtsabhängig zusammengestellter Ware sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der bestellten Gewichtsmenge zulässig, soweit sie aufgrund natürlicher Stückgrößen oder aus verpackungstechnischen Gründen erforderlich und dem Kunden zumutbar sind. Berechnet wird ausschließlich das tatsächlich gelieferte Nettogewicht.

7.4 Geringfügige Gewichts- oder Feuchtigkeitsverluste durch natürliche Nachtrocknung nach Gefahrübergang stellen keinen Mangel dar, sofern die vorgeschriebenen Lagerbedingungen eingehalten wurden und keine unzulässige Unterschreitung zwingender Füllmengen- oder Kennzeichnungsvorgaben vorliegt.

8. Mindesthaltbarkeit und Lagerung

8.1 Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Mindestrestlaufzeit vereinbart wurde, schulden wir bei Lieferung eine für die Art der Ware und den gewöhnlichen gewerblichen Weiterverkauf angemessene Restlaufzeit. Angaben zu typischer Restlaufzeit oder Mindesthaltbarkeit in Preislisten oder Produktinformationen sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie.

8.2 Der Kunde hat die Ware nach Erhalt kühl, trocken, hygienisch und vor direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, Wärme, Fremdgerüchen und Schädlingen geschützt zu lagern. Geöffnete Verpackungen sind unverzüglich wieder sicher zu verschließen oder in geeignete, saubere und dicht schließende Behältnisse umzufüllen. Die Lagerbestände sind in angemessenen Abständen auf Verpackungsschäden, Feuchtigkeit und Schädlingsbefall zu kontrollieren.

8.3 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit eine Beeinträchtigung nach Gefahrübergang nachweislich durch unsachgemäße Lagerung, unterlassene Kontrolle, geöffnete oder beschädigte Verpackungen, Feuchtigkeit, Hitze, Schädlingsbefall, Kontamination oder eine sonstige vom Kunden zu vertretende Behandlung verursacht wurde. Eine Mitverursachung ist angemessen zu berücksichtigen.

9. Untersuchung, Mängelanzeige und Reklamationsbearbeitung

9.1 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung in dem nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Umfang zu untersuchen.

9.2 Offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sollen uns innerhalb eines Werktages nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Gesetzliche Rügefristen bleiben maßgeblich; die Ein-Tages-Frist dient der zügigen Beweissicherung und Abwicklung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

9.3 Die Anzeige muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels, Artikel, Menge, Lieferbeleg, Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten. Auf Verlangen sind aussagekräftige Fotos der Ware, Innen- und Außenverpackung, des Versandetiketts und des Schadensbilds zu übermitteln.

9.4 Beanstandete Ware und Verpackung sind bis zu unserer Freigabe getrennt, sachgerecht und beweissicher aufzubewahren. Sie dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vernichtet, zurückgesandt, weiterverkauft, verfüttert, verarbeitet noch anderweitig verwendet werden, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist aus Gründen der Produktsicherheit oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich. Gesetzliche Schadensminderungspflichten bleiben unberührt.

9.5 Die freiwillige Bearbeitung einer verspäteten oder unvollständigen Anzeige stellt keinen Verzicht auf Rechte aus § 377 HGB dar.

10. Mängelrechte und Haftung

10.1 Bei einem Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. Ist eine Nachbesserung aufgrund der Art der Ware nicht möglich oder nicht zweckmäßig, können wir Ersatzware liefern. Im Einvernehmen mit dem Kunden kann die Reklamation stattdessen durch vollständige oder anteilige Gutschrift erledigt werden. Wir sind berechtigt, dem Kunden vorrangig eine Gutschrift anzubieten. Gesetzliche Rechte bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder berechtigter Verweigerung der Nacherfüllung bleiben unberührt.

10.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung. Sie endet jedoch nicht allein mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz eine längere zwingende Frist vorsieht.

10.3 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.5 Soweit gesetzlich zulässig und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist, haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

11.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder mit anderer Ware zu verbinden oder zu vermischen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.

11.3 Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert, beschränkt sich die Abtretung auf den Anteil der Forderung, der dem Verhältnis des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen veräußerten Ware entspricht.

11.4 Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und die zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen verlangen.

11.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

11.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Der Kunde hat uns Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

11.7 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die Herausgabe der Vorbehaltsware gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären oder das Gesetz dies zwingend vorsieht.

12. Umpacken, Etikettieren, Weiterverkauf und Inhalte

12.1 Der Kunde darf die Ware im Rahmen seines Gewerbebetriebs umpacken, neu verpacken, mit eigenen Etiketten versehen oder unter einer eigenen Marke weiterverkaufen. Er ist selbst dafür verantwortlich, vor Aufnahme dieser Tätigkeiten sämtliche hierfür erforderlichen behördlichen Registrierungen, Anzeigen, Zulassungen und sonstigen Voraussetzungen zu erfüllen und während der Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

12.2 Soweit der Kunde die Ware umpackt, neu verpackt, umetikettiert, unter eigener Marke vertreibt, mit anderen Erzeugnissen vermischt, verarbeitet oder sonst verändert, trägt er für seine Maßnahmen und deren Folgen die Verantwortung. Dies umfasst insbesondere die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit seiner Kennzeichnung und Werbung, die Konformität und Eignung der von ihm verwendeten Verpackung, Rückverfolgbarkeit, Chargenzuordnung, Hygiene, Haltbarkeit sowie die Einhaltung futtermittel- und verpackungsrechtlicher Anforderungen.

12.3 Vom Kunden vorgenommene Veränderungen dürfen nicht den Eindruck erwecken, die geänderte Verpackung, Kennzeichnung, Werbung oder Zusammensetzung sei von uns geprüft oder freigegeben worden, sofern keine ausdrückliche Freigabe in Textform vorliegt. Unsere Verantwortung für Mängel der ursprünglich gelieferten Ware bleibt unberührt. Wir haften jedoch nicht für Beeinträchtigungen, Rechtsverstöße oder Schäden, die durch eine Veränderung, unsachgemäße Behandlung oder eigene Kennzeichnung des Kunden verursacht wurden.

12.4 Marken, Produktbilder, Artikeltexte, Analysewerte und sonstige von uns bereitgestellte Inhalte dürfen nur nach vorheriger Freigabe in Textform und nur im darin gestatteten Umfang verwendet werden. Die Freigabe kann aus sachlichem Grund für die zukünftige Verwendung widerrufen werden. Inhaltliche oder gestalterische Änderungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung, soweit unsere Marken, Produkte oder unser Unternehmen betroffen sind. Unzulässig sind insbesondere irreführende, rechtswidrige, gesundheits- oder krankheitsbezogene Aussagen sowie beeinträchtigende Darstellungen.

12.5 Übernimmt der Kunde bereitgestellte Produkt- oder Kennzeichnungsangaben in eine eigene Kennzeichnung oder Werbung, hat er deren Eignung und Aktualität für seine konkrete Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Freigabe von Bild- oder Textmaterial umfasst keine rechtliche Prüfung der vom Kunden erstellten Gesamtkennzeichnung oder Werbung.

13. Rückruf, Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmaßnahmen

13.1 Der Kunde hat Mitteilungen über einen Produktrückruf, eine Rücknahme oder eine sonstige Sicherheitsmaßnahme unverzüglich zu beachten. Er hat betroffene Ware sofort zu sperren, vom weiteren Verkauf und von der Verwendung auszuschließen und entsprechend unseren Anweisungen getrennt aufzubewahren.

13.2 Den Erhalt unserer Mitteilung hat der Kunde unverzüglich zu bestätigen. Vorhandene Bestände, bereits weitergelieferte Mengen und die zur Rückverfolgung erforderlichen Angaben sind innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist, spätestens jedoch innerhalb eines Werktages, vollständig zu melden. Ist eine vollständige Meldung trotz angemessener Bemühungen nicht möglich, sind zunächst die verfügbaren Angaben zu übermitteln und unverzüglich zu vervollständigen.

13.3 Rückruf- und Sicherheitsmitteilungen dürfen an die zuletzt mitgeteilte geschäftliche E-Mail-Adresse gesendet werden. Der Kunde hat deren regelmäßige Überwachung auch bei Abwesenheit einzelner Mitarbeiter sicherzustellen und Änderungen der Ansprechpartner oder Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

13.4 Der Kunde hat die gesetzlich erforderliche Rückverfolgbarkeit, insbesondere anhand von Artikel, Charge, Lieferdatum und Liefermenge, sicherzustellen und die gesetzlich erforderlichen Angaben zu seinen gewerblichen Abnehmern zu dokumentieren. Eine Verpflichtung zur namentlichen Erfassung privater Endverbraucher wird nicht begründet, soweit sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

13.5 Der Kunde hat uns unverzüglich über behördliche Beanstandungen, Sicherheitsbedenken, auffällige Häufungen von Beschwerden und sonstige Verdachtsfälle zu informieren, die unsere Ware betreffen können. Er darf gegenüber Behörden oder Dritten keine Erklärungen in unserem Namen abgeben, soweit hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder keine vorherige Abstimmung möglich war.

13.6 Jede Partei trägt die Kosten einer Rücknahme, eines Rückrufs oder einer sonstigen Sicherheitsmaßnahme, soweit die Ursache ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist. Hat der Kunde die Maßnahme insbesondere durch unsachgemäße Lagerung, Umpacken, Umetikettieren, Vermischung, Verarbeitung oder sonstige Veränderung verursacht, ersetzt er uns die daraus entstehenden erforderlichen und angemessenen Kosten. Bei Mitverursachung werden die Kosten nach Verursachungsanteilen getragen. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.

14. Freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware

14.1 Unternehmern steht kein Verbraucherwiderrufsrecht zu. Mangelfreie Ware wird ausschließlich nach unserer vorherigen Zustimmung im Einzelfall zurückgenommen. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht.

14.2 Eine Rücknahmeanfrage muss spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung in Textform eingehen. Die Ware darf erst nach unserer Rücknahmefreigabe zurückgesandt werden.

14.3 Voraussetzung einer Gutschrift ist, dass die Ware ungeöffnet, unverändert, vollständig, hygienisch einwandfrei, in unbeschädigter Originalverpackung und uneingeschränkt wiederverkaufsfähig eingeht. Ausgeschlossen sind insbesondere lose Ware, geöffnete oder beschädigte Verpackungen, umgepackte, umetikettierte, verarbeitete oder kundenspezifisch beschaffte Ware sowie Ware mit nicht mehr angemessener Restlaufzeit.

14.4 Der Kunde trägt Gefahr und Kosten der Rücksendung. Für eine genehmigte freiwillige Rücknahme können wir einen Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsabschlag von 10 % des Nettowarenwerts vornehmen. Ob der Abschlag erhoben wird, teilen wir mit der Rücknahmefreigabe mit.

14.5 Die endgültige Gutschrift erfolgt erst nach Eingang und Prüfung. Nicht wiederverkaufsfähige oder ohne Zustimmung zurückgesandte Ware muss nicht gutgeschrieben werden; wir können sie auf Kosten des Kunden zurücksenden oder nach Abstimmung anderweitig behandeln. Bei berechtigter Reklamation oder von uns verursachter Falschlieferung gelten diese freiwilligen Rücknahmeregeln und der Abschlag nicht.

15. Kundenspezifisch beschaffte Ware

15.1 Soweit Ware auf Wunsch des Kunden speziell für ihn beschafft, hergestellt, zusammengestellt oder in einer nicht zum üblichen Sortiment gehörenden Ausführung bereitgestellt wird, ist der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Menge verpflichtet.

15.2 Eine Stornierung oder Änderung bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Stimmen wir zu, ersetzt der Kunde die hierdurch entstandenen erforderlichen Kosten und Aufwendungen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertbarkeit werden angerechnet.

15.3 Kundenspezifisch beschaffte oder hergestellte Ware ist von der freiwilligen Rücknahme mangelfreier Ware ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelansprüche bleiben unberührt. Auf die Sonderbeschaffung soll im Angebot oder in der sonstigen Vertragsunterlage ausdrücklich hingewiesen werden.

16. Exklusivität und Wiederverkauf

16.1 Der Abschluss eines Liefervertrags begründet weder Exklusivität noch Gebiets-, Kunden- oder Vertriebskanalschutz. Eine solche Bindung besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

16.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde in der Wahl seiner zulässigen Vertriebskanäle und in seiner Preisgestaltung frei. Unverbindliche Preisempfehlungen sind nicht bindend. Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Anforderungen an Kennzeichnung, Produktsicherheit, Markenverwendung und Werbung bleiben unberührt.

17. Auslandsgeschäfte, anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Einfuhr, Lagerung, Kennzeichnung, Bewerbung und des Weiterverkaufs in seinem Bestimmungs- und Absatzland verantwortlich. Er hat in seinem Verantwortungsbereich erforderliche Registrierungen, Anzeigen, Genehmigungen und Einfuhrdokumente zu beschaffen sowie Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten des Verkäufers, insbesondere für die von ihm gelieferte Ware und die von ihm vorgenommene Kennzeichnung, bleiben unberührt.

17.2 Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Zwingende Vorschriften des Staates, in dem die Ware in Verkehr gebracht oder verwendet wird, bleiben unberührt.

17.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung einschließlich ihrer Entstehung und Beendigung unser Sitz in Emstek ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt gegenüber Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland. Wir bleiben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17.4 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit; bei Abweichungen und Auslegungszweifeln ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht in einem individuell ausgehandelten Vertrag ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich bestimmt wurde.

18. Elektronische Kommunikation, Kontaktdaten und Schlussbestimmungen

18.1 Angebote, Bestell- und Auftragsbestätigungen, Rechnungen, E-Rechnungen, Gutschriften, Mahnungen sowie sonstige geschäftliche oder rechtserhebliche Mitteilungen dürfen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

18.2 Der Kunde hat eine geeignete geschäftliche E-Mail-Adresse anzugeben und deren regelmäßige Überwachung sicherzustellen. Änderungen von Firma, Rechtsform, Anschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstigen wesentlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderungen oder begründeten Zweifeln dürfen wir geeignete Nachweise verlangen, insbesondere Registerauszug, Gewerbeanmeldung, steuerliche Bestätigung oder Identitäts- beziehungsweise Vertretungsnachweis.

18.3 Vertragliche Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine E-Mail genügt der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang; § 305b BGB bleibt unberührt.

18.4 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 11.08.2026

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